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häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Vaterschaftstest.

Alle Ihre Fragen, die hier nicht behandelt sind, klären wir gerne telefonisch mit Ihnen!

Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Jansen oder Frau Hinz unter der Rufnummer 0431-22010600 auf. 

Oder schreiben eine E-Mail an info@abstammung-gutachten.de.

Wie kann man eine Vaterschaft nachweisen?

Jede menschliche Zelle besitzt 46 Chromosomen (Ausnahme: Ei- und Samenzelle). Bei der Befruchtung erbt ein Kind 23 Chromosomen von seiner Mutter und 23 Chromosomen von seinem Vater.
Diese Chromosomen sind auch die Träger der genetischen Merkmale, die in einem Abstammungsgutachten untersucht werden.
Es werden Übereinstimmungen der Merkmale des Kindes mit denen des potentiellen Vaters gesucht.
Fehlen einem potentiellen Vater diese Erbeigenschaften, kann er nicht Vater des Kindes sein.
Besitzt er die Erbeigenschaften, so kommt er als Erzeuger des Kindes in Betracht. In einem solchen Fall wird mit Hilfe einer statistischen Analyse die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der er tatsächlich der Erzeuger des Kindes ist.

Wie wird der Auftrag erteilt?

Nach Einverständnis aller Beteiligten wird das Auftragsformular ausgefüllt und unterschrieben an das Labor für Abstammungsgenetik geschickt. Das Auftragsformular können Sie bei uns telefonisch unter der Nummer 0431-22010600  oder per E-Mail anfordern. Um das Formular direkt herunterzuladen und auszudrucken, klicken Sie bitte hier.
Um eine reibungslose Probenentnahme und ein schnelles Ergebnis zu gewährleisten, sollten die Entnahmen im Labor für Abstammungsgenetik durchgeführt werden. Sollten Sie die Entnahme z.B. durch Ihren Hausarzt wünschen, geben Sie im Auftragsformular auch die Adressen der Ärzte an.

Wie alt muss das Kind sein?

Für die Probenentnahme gibt es keine Altersbegrenzung. Die Durchführung der Untersuchungen ist bereits unmittelbar nach der Geburt möglich, da als Untersuchungsmaterial auch Nabelschnurblut verwendet werden kann. Zu einem späteren Zeitpunkt wird alternativ ein Abstrich von der Mundschleimhaut oder eine Blutprobe untersucht.

Wer muss untersucht werden?

Aufgrund der genetischen Gegebenheiten ist es sinnvoll, dass neben Kind und potentiellem Vater auch die Kindesmutter in die Begutachtung einbezogen wird. Nur in diesem Falle werden alle genetischen Informationen zur Klärung der Vaterschaft ausgeschöpft.
Wird die Kindesmutter nicht in die Begutachtung einbezogen, kann es in Einzelfällen zu falschen Übereinstimmungen kommen. Diese entstehen, wenn Kindesmutter und potentieller Vater eine zufällige Übereinstimmung von Erbinformationsausprägungen haben, und das Kind die Ausprägung von der Mutter geerbt hat, dies aber wegen der fehlenden Untersuchung der Kindesmutter nicht festzustellen ist – somit wird in einem solchen Fall davon ausgegangen, dass das Kind die Ausprägung vom potentiellen Vater geerbt hat. Die Aussagekraft eines solchen Gutachtens ist somit gemindert.
In der Praxis kommen solche zufälligen Übereinstimmungen jedoch äußerst selten in ausreichender Konzentration vor. Die Gefahr ein fälschlicher Weise positives Gutachten zu bekommen ist somit gegeben, die Wahrscheinlichkeit jedoch verschwindend gering.
Wer diese Gefahr umgehen möchte, kann dies einfach durch die Miteinbeziehung der Mutter tun.

Wer kann einen Auftrag erteilen?

Jeder, der Sicherheit und Gewissheit bei unklaren Abstammungsverhältnissen haben möchte. Der Wohnsitz des Auftraggebers kann im gesamten deutschsprachigen Raum sein (Deutschland, Österreich, Schweiz).

Wie ist der weitere Ablauf?

Unmittelbar nach Auftragseingang vereinbaren wir mit allen Beteiligten Entnahmetermine im Labor für Abstammungsgenetik, oder informieren die im Auftrag benannten Ärzte und senden das erforderliche Material für die Probenentnahmen an den jeweiligen Arzt.

Was ist eine Identitätssicherung?

Der Arzt führt eine Identitätssicherung der erscheinenden Personen durch, dass heißt, dass er bezeugt, dass es sich um die angeforderten Personen handelt und keine Verwechslung vorliegt. Deshalb ist es erforderlich, dass Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde zur Probenentnahme mitgebracht werden. Die Niederschriften über den Identitätsnachweis werden bei uns aufbewahrt. Führerschein oder ähnliche Dokumente gelten nicht als ausreichender Identitätsnachweis (Kategorie 1 oder 2).

Wie sind die Zahlungsmodalitäten?

Privatpersonen zahlen vor Beginn unserer Untersuchungen den vollständigen Preis oder vereinbaren mit uns eine Ratenzahlung. Sobald das Gutachten erstellt wurde, bekommt der Auftraggeber per Post ein oder mehrere Exemplare. Auf Wunsch rufen wir den Auftraggeber an und erteilen vorab eine telefonische Auskunft über das Testergebnis.

Das Gutachten

Im Gutachten werden ausführlich und allgemein verständlich die Erbkonstellationen dargelegt und die Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen beschrieben. Im Falle, dass der beteiligte Mann nicht von der Vaterschaft ausgeschlossen werden kann, führen wir eine statistische Analyse zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit durch und weisen im Gutachten eine Prozentzahl aus, mit der er tatsächlich der Erzeuger des untersuchten Kindes ist.
Bei Privatgutachten kann die Minimalisierung von Methoden und finanziellem Aufwand, bezogen auf die  Anzahl der untersuchten Personen (Gutachten ohne Einbeziehung der Mutter) und die Zahl der untersuchten Erbmerkmale, zu Schwierigkeiten in der Begutachtung und möglicherweise zu Fehlbeurteilungen führen. Sollte in Ihrem Fall ein Zweifel bestehen, bieten wir Ihnen die Erweiterung der Untersuchung an, damit Sie ganz sicher gehen können.
Sollten die Beteiligten nach der Gutachtenerstattung noch Fragen haben, so können diese nach Terminabsprache bei einem Gespräch im Labor für Abstammungsgenetik oder telefonisch mit uns geklärt werden.

Wie ist der Datenschutz gewährleistet?

Als Ärzte unterliegen wir selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Einzig und allein der Auftraggeber des Gutachtens kann bestimmen, wer Zugang zum Untersuchungsergebnis erhält.

Haben Sie weitere Fragen?

Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Wir sind bemüht, Ihre Fragen umgehend telefonisch oder per E-Mail zu beantworten.


Standort Kiel Tel.: 0431-22010600 - Standort Hamburg Tel.: 040-38645760