Wir geben Ihnen Gewissheit seit 1974.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abstammungsanalysen

§ 1 Präambel

(1) Der Auftragnehmer betreibt ein molekularbiologisches Labor. Er bietet unter anderem die Analyse, also die Feststellung oder den Ausschluss, der Vaterschaft auf der Basis molekularbiologischer Verfahren an.

(2) Der Auftraggeber wünscht die Durchführung einer Vaterschaftsanalyse, basierend auf von ihm bereitgestellten Zellproben (Blut oder Mundschleimhaut) durch den Auftragnehmer.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Vertragsverhältnis umfasste Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und eventueller Nachtrags- und Ergänzungsaufträge. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen oder bestehen werden. Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.

§ 2 Keine Verletzung der Rechte Dritter

Allgemein

Das Labor für Abstammungsgenetik ist berechtigt, Daten des Auftraggebers zu speichern und weiter zu verarbeiten, dabei gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass mit der Erteilung des Auftrags zur Analyse, der Probennahme bzw. der Einsendung der Proben keine Rechte Dritter verletzt werden. Er versichert insbesondere, dass alle Proben, die er zur Untersuchung einsendet, von ihm selbst oder von Dritten stammen, die minderjährig sind, für die er jedoch erziehungsberechtigt ist. Alle volljährigen Personen, von denen Proben zur Analyse an den Auftragnehmer eingesandt werden, müssen demnach Auftraggeber und mit ihrer vollständigen Adresse im Bestellformular angegeben und mit der Durchführung der Analyse einverstanden sein.

Vaterschaftstest mit ID-Sicherung (gerichtsverwertbare Gutachten)

(1) Das Labor für Abstammungsgenetik haftet nicht für Schäden, die aus einer Probenentnahme resultieren.
(2) Das entnommene oder eingesendete Probenmaterial geht vollständig in den Besitz vom Labor für Abstammungsgenetik über. Die Rücksendung von Proben an den Auftraggeber des Vaterschaftstest ist ausgeschlossen.

Selfmade-Test (nicht gerichtsverwertbare Gutachten)

(1) Bei einem Selfmade-Test ist allein der Auftraggeber des Vaterschaftstestes für die Probenentnahme, als auch den Versand der Proben verantwortlich.
(2) Ist das eingesandte Probenmaterial mangelhaft, so dass keine ordnungsgemäße Durchführung der DNA-Analyse möglich ist, wird der Auftragnehmer darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Nach Eingang von neuen Proben sowie der Überweisung der zusätzlich anfallenden Kosten wird der Auftrag weiter bearbeitet.
(3) Das Labor für Abstammungsgenetik haftet nicht für Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen oder rechtswidrigen Probenentnahme resultieren.
(4) Das eingesandte Probenmaterial geht vollständig in den Labor für Abstammungsgenetik Besitz über. Die Rücksendung von Proben an den Auftraggeber des Vaterschaftstest ist ausgeschlossen.

§ 3 Gegenstand der Analyse

(1) Der Auftragnehmer veranlasst entweder die Probenentnahme direkt im Labor, beauftragt alternativ einen Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt. Bei einem privaten Selfmade-Test entnimmt der Auftraggeber bei den zu testenden Personen die nötigen Mundschleimhaut-Proben eigenständig. Bei den Proben handelt es sich um Blut oder einen Abstrich der Mundschleimhaut. Der Probenentnehmer schickt die Proben direkt an den Auftragnehmer. Dieser führt eine molekularbiologische Analyse zum Vergleich von Identitätsmerkmalen der DNA der zu testenden Personen durch.

(2) Das Ergebnis ist die Feststellung oder der Ausschluss der Vaterschaft einer der zu testenden Personen gegenüber einer anderen der zu testenden Personen mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit. Der Test wird vom Auftragnehmer so durchgeführt, dass die Wahrscheinlichkeit mindestens 99,9% beträgt, wenn eine Vaterschaft vorliegt. Kann eine Vaterschaft ausgeschlossen werden, gibt der Test dies mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 % an. Die genaue Wahrscheinlichkeit muss für jede individuelle Analyse eigens berechnet werden und wird dem Auftraggeber mit dem Testergebnis mitgeteilt; sie liegt in der Regel bei mindestens 99,999 %, wenn eine Vaterschaft vorliegt.

§ 4 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Der Auftraggeber ist berechtigt seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder email) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Standort Kiel:

Labor für Abstammungsgenetik
Dres. med. M. Krause & K.-G. Heide

Steenbeker Weg 33
24106 Kiel

Standort Hamburg:

Labor für Abstammungsgenetik

Stuvkamp 22
22081 Hamburg

(info@abstammung-gutachten.de).

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, muss er dem Unternehmen gegebenenfalls insoweit Wertersatz leisten.

Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das Unternehmen mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Abonnent diese selbst veranlasst hat.

§ 5 Auftragsumfang

(1) Alle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(2) Der Auftrag für ein Abstammungsgutachten kommt zustande, wenn ein Amtsgericht einen Beschluss sendet, oder bei privaten Aufträgen der ausgefüllte und unterschriebene Auftrag inklusive der Proben im Labor für Abstammungsgenetik in Kiel eingegangen ist und das vereinbarte Entgelt auf das Konto überwiesen, oder alternativ in bar entrichtet wurde. Die Analyse beginnt nach Eingang der Proben. Die Lieferzeit berechnet sich ab dem Tag, wenn die Zahlung und die Proben eingegangen sind.
(3) Erfolgt bei privaten Aufträgen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Auftrag und Proben kein Zahlungseingang, wird das Probenmaterial vernichtet und der Auftrag zum Vaterschaftstest gilt als nicht zustande gekommen. Im Nachhinein veranlasste Änderungen und Ergänzungen durch den Auftraggeber bedeuten einen neuen Auftrag, der dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt wird.

§ 6 Mitteilung des Analyseergebnisses

(1) Der Auftraggeber erhält das Ergebnis der Vaterschaftsanalyse nach Beendigung des Tests, bei Privataufträgen erst nach Verzeichnung des Zahlungseinganges. Das Ergebnis erfolgt schriftlich an den Auftraggeber, mündliche Auskünfte über das Ergebnis können wir nur bei privaten Aufträgen geben, diese sind stets unverbindlich.

Bei privaten Gutachten kann der Auftragnehmer unter Umständen nicht feststellen, ob die oben angegebenen Kontaktdaten dem Auftraggeber oder von ihm zur Entgegennahme des Testergebnisses autorisierten Personen gehören. Es liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers, zuverlässig dafür zu sorgen, dass durch seine oben gemachten Angaben das Testergebnis nicht an Dritte mitgeteilt wird, die gegebenenfalls zur Entgegennahme des Testergebnisses nicht befugt sind. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass eine Übermittlung des Testergebnisses per email und per Fax nicht vertraulich erfolgt, sondern Dritte, die gegebenenfalls zur Entgegennahme des Testergebnisses nicht befugt sind, auf die in der Übermittlung des Testergebnisses enthaltenen Informationen und Daten zugreifen können.

(2) Eine kommerzielle Verwendung des Ergebnisses bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch das Labor für Abstammungsgenetik.

§ 7 Wiederholung

(1) Sollte eine Auswertung des Probenmaterials nicht möglich sein, so fordert der Auftragnehmer neues Probenmaterial an. Der Auftragnehmer wiederholt mit dem neuen Material die Analyse ohne zusätzliche Kosten einmal.

(2) Alternativ erstattet er dem Auftraggeber die Kosten der Analyse, abzüglich eines Kostenbeitrags von 20,00 EUR (inkl. MWSt.) je Testkit, das dem Auftraggeber zugesandt wurde. Ist auch bei der Wiederholung der Analyse eine Auswertung des Probenmaterials nicht möglich, so wird für jede weitere Probeneinsendung ein Kostenbeitrag von 200,00 EUR (inkl. MWSt.) zusätzlich zu den ursprünglichen Analysegebühren fällig, der ebenfalls im voraus an den Auftragnehmer zu entrichten ist. Die Lieferzeit berechnet sich bei einer notwendigen Wiederholung ab Eingang des neuen Probenmaterials oder bei Privatgutachten, falls die Zahlung der Analyse bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, bis zu der Zahlung.

§ 8 Umgang mit Daten Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden gewissenhaft vor Verlust, Zerstörung, Verfälschung, Manipulation und unberechtigtem Zugriff oder unberechtigter Offenlegung geschützt.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Informationen wir gegebenenfalls sammeln und wie wir damit umgehen.

Personenbezogene Daten

Ohne Ihre Zustimmung sammeln wir über unsere Website keinerlei personenbezogene Daten. Allein Sie entscheiden darüber, ob Sie uns, etwa im Rahmen einer Anfrage, Umfrage o.ä., diese Daten bekannt geben wollen oder nicht.
Ihre personenbezogenen Daten verwenden wir im Allgemeinen, um Ihre Anfrage zu beantworten, Ihren Auftrag zu bearbeiten oder Ihnen Zugang zu speziellen Informationen oder Angeboten zu verschaffen. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es weiterhin nötig sein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten speichern, verarbeiten, um auf Ihre Wünsche besser eingehen zu können oder unsere Produkte und Leistungen zu verbessern, um Sie über das Labor für Abstammungsgenetik zu informieren, die Ihrem Geschäft nützen, oder um Online-Umfragen durchzuführen, durch die wir Ihren Anforderungen besser gerecht werden. Selbstverständlich respektieren wir es, wenn Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht zur Unterstützung unserer Kundenbeziehung - insbesondere für Direktvermarktung oder Marktforschung - überlassen wollen. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.

Wenn Sie auf unsere Websites zugreifen, werden automatisch (also nicht über eine Registrierung) Informationen gesammelt, die nicht einer bestimmten Person zugeordnet sind (z.B. verwendeter Internet-Browser und Betriebssystem; Domain-Name der Website, von der Sie kamen; Anzahl der Besuche, durchschnittliche Verweilzeit, aufgerufene Seiten). Wir verwenden diese Informationen, um die Attraktivität unserer Websites zu ermitteln und deren Inhalt zu verbessern.

Das Labor für Abstammungsgenetik vernichtet die Proben nach einem gewissen  Zeitraum nach Durchführung des Tests. 

§ 9 Gerichtsverwertbarkeit und Auswertung von privaten Selfmade-Test Gutachten

(1) Die durch den Auftragnehmer selbständig durchgeführte private Analyse ist in der Regel nicht gerichtsverwertbar, d.h. sie kann bei einem Gericht nicht als Beweis für oder gegen eine Vaterschaft verwendet werden.

(2) Das Testergebnis dient dem Auftraggeber lediglich zur persönlichen Orientierung. Da der Auftragnehmer die Identität der Personen, für die Proben eingesandt werden, nicht überprüfen kann, ist das Ergebnis lediglich eine Aussage über die Verwandtschaft derjenigen Personen, von denen die Proben tatsächlich stammen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die Proben ohne Verwechslung bereitzustellen und das Testergebnis den getesteten Personen zuzuordnen.

§ 10 Haftung

(1) Das Labor für Abstammungsgenetik haftet einzig und allein für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenso für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, haftet das Labor für Abstammungsgenetik nur bis zu der Höhe des für die erbrachten Leistungen vereinbarten Entgeltes.
(3) Das Labor für Abstammungsgenetik haftet nicht für Schäden (insbesondere infolge der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, des Persönlichkeitsrechts oder des Eigentums) welche durch unsachgemäße oder rechtswidrige Probenentnahmen entstanden sind. 

§ 11 Schlussbestimmungen

Das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 24106 Kiel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder in Teilen unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit das rechtlich möglich ist, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt im vorher bedacht hätten.


Standort Kiel Tel.: 0431-22010600 - Standort Hamburg Tel.: 040-38645760