häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Vaterschaftstest. Alle Ihre Fragen, die hier nicht behandelt sind, klären wir gerne telefonisch mit Ihnen! Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Jansen oder Frau Hinz unter der Rufnummer 0431-22010600 auf.
Oder schreiben eine E-Mail an info@abstammung-gutachten.de.
Wie kann man eine Vaterschaft nachweisen?
Jede menschliche Zelle besitzt 46 Chromosomen (Ausnahme: Ei- und Samenzelle). Bei der Befruchtung erbt ein Kind 23 Chromosomen von seiner Mutter und 23 Chromosomen von seinem Vater.
Diese Chromosomen sind auch die Träger der genetischen Merkmale, die in einem Abstammungsgutachten untersucht werden.
Es werden Übereinstimmungen der Merkmale des Kindes mit denen des potentiellen Vaters gesucht.
Fehlen einem potentiellen Vater diese Erbeigenschaften, kann er nicht Vater des Kindes sein.
Besitzt er die Erbeigenschaften, so kommt er als Erzeuger des Kindes in Betracht. In einem solchen Fall wird mit Hilfe einer statistischen Analyse die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der er tatsächlich der Erzeuger des Kindes ist.
Wie wird der Auftrag erteilt?
Mit der Zusendung eines Beschlusses durch ein Amtsgericht wird der Auftrag verbindlich erteilt und das Labor für Abstammungsgenetik leitet umgehend alle nötigen Schritte ein.
Wie alt muss das Kind sein?
Für die Probenentnahme gibt es keine Altersbegrenzung. Die Durchführung der Untersuchungen ist bereits unmittelbar nach der Geburt möglich, da als Untersuchungsmaterial auch Nabelschnurblut verwendet werden kann. Zu einem späteren Zeitpunkt wird alternativ ein Abstrich von der Mundschleimhaut oder eine Blutprobe untersucht.
Wer muss untersucht werden?
Aufgrund der genetischen Gegebenheiten ist es sinnvoll, dass neben Kind und potentiellem Vater auch die Kindesmutter in die Begutachtung einbezogen wird. Nur in diesem Falle werden alle genetischen Informationen zur Klärung der Vaterschaft ausgeschöpft.
Wird die Kindesmutter nicht in die Begutachtung einbezogen, kann es in Einzelfällen zu falschen Übereinstimmungen kommen. Diese entstehen, wenn Kindesmutter und potentieller Vater eine zufällige Übereinstimmung von Erbinformationsausprägungen haben, und das Kind die Ausprägung von der Mutter geerbt hat, dies aber wegen der fehlenden Untersuchung der Kindesmutter nicht festzustellen ist – somit wird in einem solchen Fall davon ausgegangen, dass das Kind die Ausprägung vom potentiellen Vater geerbt hat. Die Aussagekraft eines solchen Gutachtens ist somit gemindert.
In der Praxis kommen solche zufälligen Übereinstimmungen jedoch äußerst selten in ausreichender Konzentration vor. Die Gefahr ein fälschlicher Weise positives Gutachten zu bekommen ist somit gegeben, die Wahrscheinlichkeit jedoch verschwindend gering.
Wer diese Gefahr umgehen möchte, kann dies einfach durch die Miteinbeziehung der Mutter tun.
Wer kann einen Auftrag erteilen?
Jeder, der Sicherheit und Gewissheit bei unklaren Abstammungsverhältnissen haben möchte. Der Wohnsitz des Auftraggebers kann im gesamten deutschsprachigen Raum sein (Deutschland, Österreich, Schweiz).
Wie ist der weitere Ablauf?
Unmittelbar nach Auftragseingang vereinbaren wir mit allen Beteiligten Entnahmetermine im Labor für Abstammungsgenetik, oder informieren die im Auftrag benannten Ärzte und senden das erforderliche Material für die Probenentnahmen an den jeweiligen Arzt.
Was ist eine Identitätssicherung?
Der Arzt führt eine Identitätssicherung der erscheinenden Personen durch, dass heißt, dass er bezeugt, dass es sich um die angeforderten Personen handelt und keine Verwechslung vorliegt. Deshalb ist es erforderlich, dass Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde zur Probenentnahme mitgebracht werden. Die Niederschriften über den Identitätsnachweis werden bei uns aufbewahrt. Führerschein oder ähnliche Dokumente gelten nicht als ausreichender Identitätsnachweis (Kategorie 1 oder 2).
Das Gutachten
Im Gutachten werden ausführlich und allgemein verständlich die Erbkonstellationen dargelegt und die Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen beschrieben. Im Falle, dass der beteiligte Mann nicht von der Vaterschaft ausgeschlossen werden kann, führen wir eine statistische Analyse zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit durch und weisen im Gutachten eine Prozentzahl aus, mit der er tatsächlich der Erzeuger des untersuchten Kindes ist.
Wie ist der Datenschutz gewährleistet?
Als Ärzte unterliegen wir selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Einzig und allein der Auftraggeber des Gutachtens kann bestimmen, wer Zugang zum Untersuchungsergebnis erhält.
Haben Sie weitere Fragen?
Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Wir sind bemüht, Ihre Fragen umgehend telefonisch oder per E-Mail zu beantworten.
Wie ist der Ablauf, wenn sich der Putativvater im Ausland befindet?
Wenn der zu untersuchende Putativvater im Ausland lebt, laden wir den Putativvater über einen Gutachter vor Ort, der Mitglied der internationalen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung ist.
Sollte der Putativvater nicht bereit sein, freiwillig eine Probe in dem Institut vor Ort abzugeben, nehmen wir Kontakt zur deutschen Botschaft im jeweiligen Land auf. In den meisten Fällen nehmen die Mitarbeiter der deutschen Botschaften für uns den Kontakt mit dem Putativvater auf.
Sollte sich der Putativvater strickt weigern eine Probe abzugeben, senden wir die nötigen Unterlagen für ein Rechtshilfeersuch an die dortigen Behörden zu. Diese umfassen ein Schreiben an den probenentnehmenden Arzt, einen Niederschriftsbogen in der jeweiligen Sprache, sowie das Material zur Probenentnahme.
Was ist, wenn der Putativvater verstorben oder nicht ermittelbar ist?
Es können entweder Proben von nahen Verwandten, z. B. der Eltern, der Geschwister, oder von weiteren Kindern des Putativvaters untersucht werden. Alternativ ermitteln wir den Hausarzt des Verstorbenen und prüfen, ob noch verwertbare histologische Proben vorhanden sind. In einem solchen Fall fordern wir die Proben direkt an und lassen daraus die DNA isolieren.
Die Ergebnisse werden biostatistisch berechnet. So kann in den meisten Fällen auch ohne eine direkte Untersuchung des Putativvaters ein Gutachten erstellt werden.
Welche besonderen Analyseverfahren gibt es bei männlichen Kindern?
Bei männlichen Kindern ist es möglich, die Linie über Y-chromosomale Marker über mehrere männliche Generationen zu bestimmen, da diese jeweils unverändert von Vater zu Sohn vererbt werden.
Wie wird bei Mutationen oder Ausschlüssen verfahren?
Wir bieten ergänzend eine Mutationsanalyse über spezielle biostatistische Berechnungen an.

