Gerichtsgutachten
Als Sachverständige für Abstammungsgutachten erstellen wir Gutachten für Gerichte. Diese Gutachten werden in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Bundesärztekammer durchgeführt. Die Abrechnung dieser Gutachten erfolgt in der Regel nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Es werden mindestens 3 Personen, inklusive der Mutter, untersucht.

