Wir geben Ihnen Gewissheit seit 1974.

Privatgutachten

Wir erstellen auch Vaterschaftsgutachten für Personen, die ohne Hinzuziehung eines Gerichtes die Vaterschaft klären lassen wollen.

Die Zahlung muss vor Untersuchungsbeginn geleistet werden. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist möglich.

Wir beraten Sie gerne, welche Art von Gutachten in Ihrem individuellen Fall am sinnvollsten ist.

Unsere Preise erfahren Sie hier (PDF-Datei).

Privatgutachten
Kategorie I

Wir halten uns streng an die Richtlinien der Bundesärztekammer, so, dass die Analyse exakt der eines Gerichtsgutachtens entspricht. Sollte das Gutachten später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung benötigt werden, wandeln wir nach Gerichtsbeschluss Ihr Privatgutachten der Kategorie I gegen eine Gebühr von 20€ in ein Gerichtsgutachten um.

Es ist keine zweite/weitere Probenentnahme nötig, da, wie bei einem Gerichtsgutachten, drei Personen untersucht werden: Kind, Kindesmutter und der potentielle Vater.

Es werden mindestens 3 Personen, inklusive der Mutter, untersucht.

 

Privatgutachten
Kategorie II

Es besteht die Möglichkeit, zunächst nur zwei Personen untersuchen lassen, nämlich Kind und möglicher Vater. Die Einverständniserklärung der Kindesmutter ist hierbei dringend erforderlich. Wir halten uns bei der Probenentnahme streng an die Richtlinien der Bundesärztekammer.

So können wir jedes Gutachten der Kategorie II zu einem Gerichtsgutachten erweitern. Hierzu wird die Kindesmutter zu einem späteren Zeitpunkt in die Begutachtung mit einbezogen, eine erneute Probenentnahme beim Kind und dem potentiellen Vater ist nicht notwendig.

Es werden 2 Personen untersucht, die Mutter wird nicht mit einbezogen.

 

Selfmade-Test *

Unseren hochwertigen Selfmade-Test empfehlen wir, um schnell und sicher eine Vaterschaftsfrage zu klären, sofern keine gerichtlichen Schritte angedacht/geplant sind.

Ein Selfmade-Test wird nicht von Gerichten anerkannt, da die Probenentnahmen nicht überwacht und nur zwei Personen untersucht werden. Somit kann ein Selfmade-Test weder zu einem Gerichtsgutachten erweitert, noch zu einem vor Gericht gültigem Gutachten umgewandelt werden.

*Aufgrund des neuen Gendiagnsotikgesetzes dürfen wir ab dem 01.02.2010 diese Form des Gutachtens nicht mehr anbieten!

 

So funktioniert´s!

Sie bekommen von uns hochwertige Abstrichtupfer samt Schnellanleitung zugeschickt und entnehmen damit die Abstrichproben im Mund des potentiellen Vaters und des Kindes selbständig.
Eine Einverständniserklärung der Kindesmutter ist auch bei einem Selfmade-Test dringend erforderlich. Sollte es durch Fehler bei der Probenentnahme oder bei der Beschriftung der Röhrchen zu einem falschen Ergebnis kommen, übernehmen wir keinerlei Verantwortung. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb von 10 Werktagen nach Probeneingang. Es werden zwei Personen untersucht: Kind und der potentielle Vater.

Es werden 2 Personen untersucht, die Mutter wird nicht mit einbezogen.


Standort Kiel Tel.: 0431-22010600 - Standort Hamburg Tel.: 040-38645760